Voraussetzungen zum Erwerb der Sportpilotenlizenz (als Fußgänger)
- Mindestalter 16 Jahre (Erhalt der Lizenz mit 17 Jahren)
- farbige Kopie des Personalausweises
- bei minderjährigen Bewerbern: eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis nach JAR-FCL 3 (LAPL ausreichend) (Liste mit den Adressen von Fliegerärzten)
Theorieausbildung
Theorieunterricht findet in folgenden Fächern statt:
- Luftrecht (Luftraumstruktur, Sicherheitsbestimmungen usw.)
- Navigation (Planung von Flugkursen)
- Meteorologie (Wetterkunde)
- Technik (Grundlagen der Aerodynamik, Steuerung usw.)
- Verhalten in besonderen Fällen
- Pyrotechnik und menschliches Leistungsvermögen
Zeit & Ort: Der Theorieunterricht findet nach Absprache, in der Regel an den Wochenenden in unseren Unterrichtsräumen am Flugplatz Bautzen statt.
Gesamtdauer: 60 Stunden
Im Theorieunterricht benötigen Sie folgende Schulungsmaterialien, die Sie selbstverständlich auch bei uns erwerben können:
- Sammlung der UL-Prüfungsfragen
- Luftfahrkarte ICAO 1:500.000, Blatt Berlin
- Kursdreieck mit 360° Skala
- Lehrbuch "Ultraleichtfliegen" von Friedrich Schmidt, Nymphenburger Verlag oder ähnliches
Mitzubringen sind Schreibunterlagen, Taschenrechner und ggf. Zirkel.
Mit der praktischen Ausbildung zum UL-Piloten (-SPL- Sport Piloten Lizenz oder auch Luftsportgeräteführer) kann jederzeit nach Vereinbarung begonnen werden.
Um vorab Grundkenntnisse zu erwerben, empfehlen wir, vor der Theorieausbildung mit der Praxisausbildung zu beginnen.
Die praktische Prüfung muss spätestens 3 Jahre nach bestandener Theorieprüfung erfolgen.
Theorieprüfung
Dauer: ca. 3,5 Stunden
Prüfungsinhalt:
- Sieben Fächer mit jeweils 40 Fragen: Luftrecht, Meteorologie, Flugfunk, Navigation, Technik, Verhalten in besonderen Fällen
- Die Fächer Technik und V.i.b.F sind unterteilt in spezifische Fragen für Motorschirm / Tragschrauber / Trike + aerodynamisch gesteuerte UL.
- Das Fach Navigation teilt sich in den Bereich „Navigation (allgemein)“ und „Navigationsaufgabe“ mit jeweils 20 Fragen auf.
Praxisausbildung
Die Praxisausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:
Grundausbildung (doppelsitziges Fliegen mit Fluglehrer, bis zum ersten Alleinflug)
- Sicherheitsausbildung (Ziellandung ohne Motorleistung und Sicherheitsverfahren)
- Überlandausbildung
Für die Zulassung zur Praxisprüfung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- 30 h Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Praxisprüfung
- besteht aus einem Überlandflug
- 3 Ziellandungen (ohne Motorhilfe) auf einer begrenzten Fläche
Kosten
Hinweis: Die Ausbildungskosten sind vor allem durch das Geschick des Flugschülers beeinflusst!
